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BV 476/2022: Örtliche Bauvorschrift über Kinderspielplätze (Spielplatzsatzung)

Die Gemeindevertretung beriet über eine Spielplatzsatzung als örtliche Bauvorschrift. Darin wird geregelt, dass private Bauherrinnen und Bauherren ab einer bestimmten Anzahl Wohnungen auch einen Kinderspielplatz errichten müssen.

Unser Gemeindevertreter Fritz Viertel formulierte eine Reihe von Änderungsanträgen zum Satzungsentwurf des Bürgermeisters. Diese wurden in der Gemeindevertretung am 08.11.2022 überwiegend angenommen.

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