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AN 450/2022: Einführung einer Solardachpflicht

Im Pariser Klimaschutzabkommen sowie im Bundesklimaschutzgesetz hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, bis spätestens 2045 die Klimaneutralität zu erreichen, damit die globale Erderhitzung auf 1,5 Grad begrenzt werden kann. Um dieses Ziel noch erreichen zu können, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich beschleunigt werden. Bislang haben diese einen Anteil von rund 42 Prozent am deutschen Strommix (Zahlen des Statistischen Bundesamts für 2021). Hinzu kommt, dass im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine die Abhängigkeit von Öl-, Gas- und Kohlelieferungen aus Russland schnellstmöglich beendet werden soll. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) sprach in diesem Zusammenhang von den erneuerbaren Energien als „Freiheitsenergien“.

Die Linksfraktion schlägt deshalb in einem Antrag vor, eine Solardachpflicht in Bebauungsplangebieten und auf kommunalen Grundstücken einzuführen. Das wurde in der Gemeindevertretung am 31.05.2022 knapp abgelehnt (8 Ja, 9 Nein, 4 Enthaltungen).

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