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AN 166/2020: Vorkaufsrechtsatzung für Entwicklungsflächen

Mit dem Integrierten Ortsentwicklungskonzept (INOEK) und weiteren Beschlüssen hat die Gemeindevertretung in den vergangenen Jahren ihre Ziele für die Ortsentwicklung abgesteckt. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraum, die Erweiterung des Gewerbegebiets oder die Entwicklung des ehemaligen LPG-Geländes. Um Flächen tatsächlich im Sinne des Gemeinwohls entwickeln zu können, braucht die Gemeinde die Kontrolle über den Grund und Boden.

Zu diesem Zwecke sollte sich die Gemeinde das Vorkaufsrecht für diese Entwicklungsflächen sichern. Das war das Ziel eines Antrages der Linksfraktion, der am 12.08.2020 in der Gemeindevertretung abgelehnt wurde (5 Ja, 11 Nein, 2 Enthaltungen). Dafür stimmten LINKE, SCHÖN und BBS. Dagegen votierten SPD, CDU, GRÜNE und Neues Forum. Die UBS-Fraktion enthielt sich.

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