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AN 163/2020: Gefahrenzulage für Gemeindebeschäftigte

In den vergangenen Wochen haben die Beschäftigten der Gemeinde maßgeblich dazu beigetragen, die öffentliche Ordnung aufrecht und das gesellschaftliche Leben „am Laufen“ zu (er)halten. Einige von ihnen haben sich dabei einer erhöhten Gefahr der Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus ausgesetzt. Das gilt bspw. für Erzieher*innen, welche die Notbetreuung von Kindern in den kommunalen Kitas gewährleisteten oder Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes, welche gemeinsam mit der Polizei die Kontrolle der verhängten Kontaktbeschränkungen durchführen.

Für diese außerordentlichen Leistungen sollte den betreffenden Gemeindebeschäftigten nicht nur mit Lobesworten, sondern auch mit einer materiellen Anerkennung in Form einer Gefahrenzulage gedankt werden. Das beantragte die Linksfraktion in der Gemeindevertretung zur Sitzung am 22. April 2020. Der Antrag wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

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