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AN 111/2019: Neufassung der Stellplatzsatzung

In der Stellplatzsatzung der Gemeinde wird festgelegt, wie viele Parkplätze für Autos beim Neu- oder Umbau eines Gebäudes zu errichten sind. Die geltende Schöneicher Stellplatzung ist sehr veraltet und berücksichtigt neue Vorgaben der Brandenburgischen Bauordnung, wonach nicht nur Pkw-, sondern auch Fahrradstellplätze zu berücksichtigen sind, nicht.

Deshalb und weil Pkw-Stellplätze auch bei sehr guter Erreichbarkeit des öffentlichen Nahverkehrs oder bei besonderen Mobilitätskonzepten (z.B. in autofreien Siedlungen, Carsharing oder vielen Jobtickets in einem Unternehmen) reduziert werden können sollten, beantragen die Fraktionen DIE LINKE und GRÜNE/NF gemeinsam eine Neufassung der Stellplatzsatzung.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.04.2020 wurden die drei Beschlusspunkte separat abgestimmt und zwei von drei angenommen. Das Abstimmungsergebnis lautete:

  • Punkt 1: 21 Ja, 0 Nein, 1 Enthaltung (angenommen)
  • Punkt 2: 13 Ja, 8 Nein, 1 Enthaltung (angenommen)
  • Punkt 3: 7 Ja, 14 Nein, 1 Enthaltung (abgelehnt)

Dateien


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