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AN 109/2019: Faire Bezahlung von Leiharbeitskräften

Regelmäßig werden in der Gemeindeverwaltung und in kommunalen Einrichtungen zur Überbrückung von Personallücken Leiharbeitskräfte eingesetzt, die oft wesentlich schlechter entlohnt werden als Tarifbeschäftigte mit gleicher Tätigkeit und gleicher Qualifikation. Das ging aus der Antwort des Bürgermeisters auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Dezember 2019 hervor.

Für DIE LINKE gilt der Grundsatz: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. In einem Antrag fordert die Linksfraktion in der Gemeindevertretung deshalb eine faire (d.h. gleiche) Bezahlung von Leiharbeitskräften vom ersten Beschäftigungstag an.

Der Antrag AN 109/2019 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.02.2020 beraten und in namentlicher Abstimmung angenommen (9 Ja, 5 Nein, 5 Enthaltungen).

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