Werden die Kita-Beiträge erhöht?
Vielen Schöneicher Familien mit kleineren und mittleren Einkommen drohen ab 2025 höhere Kita-Beiträge für den Krippen- und Hortbereich. Größere Einkommen könnten hingegen entlastet werden. Das wäre die Folge einer Satzungsänderung, die Bürgermeister Ralf Steinbrück (SPD) anstrebt. Das ist sozial ungerecht. Wir fordern deshalb, die Kita-Beiträge in der Höhe zu deckeln, die in Brandenburg bis Ende 2024 gesetzlich festgesetzt ist.
Warum kritisieren wir die Neufassung der Kitagebührensatzung?
Die vom Bürgermeister vorgelegte Satzungsänderung entlastet ausschließlich Familien mit einem anzurechnenden Haushaltsnettoeinkommen zwischen rund 4.600 und 6.000 Euro im Monat. Für Familien mit niedrigeren Einkommen hingegen würde die neue Satzung eine zukünftige Erhöhung der Kitabeiträge bedeuten.
Warum sorgt der Satzungsentwurf für Beitragserhöhungen?
Hintergrund ist, dass die Kitabeiträge in Brandenburg seit Dezember 2022 gesetzlich gedeckelt sind. Damit werden Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen (zwischen rund 1.700 und 4.600 Euro im Monat) entlastet. Die entsprechenden Regelungen in den §§ 50 und 51 Kita-Gesetz (KitaG) gelten befristet bis zum 31.12.2024. Ab 01.01.2025 sind für die Berechnung der Kita-Beiträge dann wieder die Satzungen der Gemeinden maßgeblich.
Weil diese gesetzlichen Beitragsobergrenzen niedriger sind als die Beiträge, die der Bürgermeister mit der neuen Satzung vorschlägt, würden diese für Familien mit kleineren und mittleren Einkommen eine Beitragserhöhung ab 01.01.2025 bedeuten. Familien mit höheren Einkommen – die nicht von den gesetzlichen Obergrenzen profitieren – würden durch die neue Satzung ab 01.09.2023 und dauerhaft niedrigere Kita-Beiträge bezahlen.
Wie würde sich das konkret auswirken?
Ein Rechenbeispiel zeigt, was die neue Satzung für Familien bedeuten würde, die ein Kind für 8 Stunden pro Tag in der Krippe betreuen lassen:
Familieneinkommen | Aktueller Kitabeitrag | Neuer Kitabeitrag | Änderungen |
---|---|---|---|
5.000 Euro/Monat | 340,00 Euro/Monat [gemäß bisheriger Satzung] | 280,03 Euro/Monat [gültig ab 01.09.2023] | - 59,97 Euro/Monat - 719,64 Euro/Jahr |
3.500 Euro/Monat
| 100,00 Euro/Monat [gemäß § 51 Absatz 2 KitaG] | 112,00 Euro/Monat [gültig ab 01.01.2025] | + 12,00 Euro/Monat + 144,00 Euro/Jahr |
2.000 Euro/Monat | 0,00 Euro/Monat [gemäß § 50 Absatz 2 KitaG] | 24,00 Euro/Monat [gültig ab 01.01.2025] | +24,00 Euro/Monat + 288,00 Euro/Jahr |
Familien mit einem Monatseinkommen von rund 5.000 Euro zahlen nach der bisherigen Satzung 340,00 Euro im Monat. Laut Vorschlag des Bürgermeisters müssten sie ab 01.09.2023 nur noch 280,03 Euro bezahlen. Das entspräche einer Beitragssenkung um monatlich 59,97 Euro (719,64 Euro im Jahr).
Familien mit einem Monatseinkommen von rund 3.500 Euro (das ist etwas mehr als das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen in Brandenburg) zahlen derzeit gemäß § 51 Absatz 2 KitaG einen Beitrag von maximal 100 Euro im Monat. Der Bürgermeister schlägt vor, dass sie ab 01.01.2025 dann 112,00 Euro zahlen sollen. Das entspräche einer faktischen Beitragserhöhung um 12,00 Euro (144 Euro im Jahr).
Familien mit einem Einkommen von rund 2.000 Euro zahlen derzeit gemäß § 50 Absatz 2 KitaG keine Beiträge. Der Bürgermeister schlägt vor, dass sie ab 01.01.2025 dann 24,00 Euro im Monat bezahlen sollen. Das entspräche einer faktischen Beitragserhöhung um 24,00 Euro (288,00 Euro im Jahr).
Linksfraktion will Kita-Beiträge in aktueller Höhe deckeln
Die vom Bürgermeister vorgeschützte Senkung der Kitabeiträge in seinem Satzungsentwurf ist also rein theoretischer Natur, weil sie sich auf die alte Satzung bezieht und nicht auf das, was die Familien laut Kita-Gesetz derzeit tatsächlich bezahlen. Würde die Neufassung der Satzung in der vorliegenden Form beschlossen, würde das für viele Familien mit kleinen und mittleren Einkommen praktisch eine teils erhebliche Erhöhung der Kitagebühren ab 01.01.2025 bedeuten. Demgegenüber würden Familien mit höheren Einkommen dauerhaft entlastet.
In einer Zeit, die von hoher Inflation und einer allgemeinen Preisexplosion geprägt ist, stellt das eine inakzeptable soziale Ungerechtigkeit dar. Deshalb schlagen wir vor, die Kitabeiträge so zu kalkulieren, dass die derzeit per Gesetz geltenden Obergrenzen auch durch die ab 01.01.2025 wieder greifende Satzung nicht überschritten werden.
Die Gemeindevertretung soll darüber am 11.07.2023 entscheiden. Die öffentliche Sitzung beginnt um 18.30 Uhr im Rathaus.
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