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AN 566/2023: Senkung des Unterschriftenquorums für Einwohneranträge

Gemeinsam mit dem Fraktionen BBS/SCHÖN und UBS beantragte DIE LINKE, die erforderliche Unterschriftenzahl für Einwohneranträge an die Gemeindevertretung abzusenken. Zukünftig sollten statt bisher 3 Prozent nur noch 1,5 Prozent der Wahlberechtigten ein Anliegen in dieser Form unterstützen müssen.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 28.03.2023 wurde zunächst ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion angenommen, die Hürde noch weiter auf 0,5 Prozent zu senken (10 Ja, 9 Nein, 2 Enthaltungen). Demm stimmten auch wir zu, weil es unserer ursprünglichen Forderung entsprach, die BBS/SCHÖN und UBS in dem gemeinsamen Antrag nicht mittragen wollten.

Der so geänderte Antrag fand dann leider keine Mehrheit (10 Ja, 10 Nein, 1 Enthaltung). Durch die Ablehnung der UBS-Fraktion wurde eine Erleichterung von Einwohneranträgen verhindert. Dagegen stimmten außerdem die Fraktionen CDU/FDP und GRÜNE/NF.

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